Rundum sicher…
Planung – Wartung – Montage – Prüfung
Der Begriff Kollektivschutz bezeichnet eine Form der Absturzsicherung von Personen, die im Gegensatz zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nicht individuell sichert, sondern allgemein.
Typische Einsatzorte für Kollektivschutz sind Treppen und Brücken, aber auch Lichtkuppeln, Photovoltaik-Module, Schornsteine und Dächern. Auf Baustellen wird Kollektivschutz zudem nicht dauerhaft, sondern nur temporär zur Sicherung der Arbeiter während der Bauphase installiert, etwa in Form eines Gerüstes oder eines dreiteiligen Seitenschutzes. Schutzgeländer können auf verschiedene Arten am Bauwerk befestigt werden. In der DIN EN 13374:2013 „Temporäre Seitenschutzsysteme“ werden etwa Varianten mit „Zwinge“, „Gegengewicht“ oder „fester Verbindung des Fußes zur Decke“ unterschieden. Ein Schutzgeländer muss laut DIN EN 13374:2013 eine Mindesthöhe von 100 cm haben; gemäß der in der Industrie anzuwendenden DIN EN 14122-3 „Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“ beträgt die Mindesthöhe von Schutzgeländern sogar 110 cm. Wird ein Geländer an einer Dachkante befestigt, die keine Attika aufweist, oder ist die Attika niedriger als 10 cm, ist ein entsprechender Schutz auf dieser Höhe notwendig, beispielsweise in Form einer zusätzlichen Fußleiste.